Fragen und Antworten (FAQ)

Der Beginn der Maßnahmen richtet sich nach der Fertigstellung des Sanierungsfahrplanes. Hier werden Ihnen alle Maßnahmen erläutert, so dass Sie sich nach den Empfehlungen der Beratung richten können. Es gilt: Maßnahmebeginn immer erst nach Erhalt des jeweiligen Förderbescheids.

80% der Aufwendungen für den individuellen Sanierungsfahrplan übernimmt das BAFA. So bleibt für Sie nur Ihr Eigentanteil. Bis zu 1300,00 € fördert das BAFA für Ein- und Zweifamilienhäuser, bis zu 1700,00 € für Mehrfamilienhäuser. Somit beträgt Ihr Eigenanteil 325,00 € bei Ein- bis Zweifamilienhäusern, 425,00 € bei Mehrfamilienhäusern. Die entsprechenden Anträge übernehmen wir gern für Sie.

Wenn wir alle Informationen von Ihnen bereitgestellt bekommen haben, benötigen wir ca. 7 Werktage für die Erstellung des Sanierungsfahrplans.

Der Sanierungsfahrplan beinhaltet alle Maßnahmen und gilt 15 Jahre. Sie erhalten eine maximale Förderung für Investitionen von 60.000,00 € pro Wohneinheit und Jahr.

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